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Rückzahlung des Nennbetrages der Schmuckurkunden und die Auszahlung des Zinsscheins #7 der „6 % Jubiläums-Anleihe 2012/2019“ des HSV
Lieber HSVer, 

ab dem 29. September 2019 kann neben dem Zinsschein #7 der „6 % Jubiläums-Anleihe 2012/2019“ (sog. Jubiläumsanleihe) des HSV auch die einzelverbriefte Schuldverschreibung (sog. Schmuckurkunde) selber eingelöst werden. Sollten Sie an einer Einlösung Ihrer Schmuckurkunde und/oder Ihrer Zinsscheine interessiert sein, so finden Sie in dieser E-Mail alle notwendigen Informationen.

Wenn Sie auf die Auszahlung Ihrer Schmuckurkunde(n) und /oder Ihres Zinsscheines verzichten und damit Ihren Hamburger SV unterstützen möchten, bedanken wir uns bereits jetzt ganz herzlich für Ihre Unterstützung.

Ihr Hamburger SV
Damit wir Ihnen den Nennbetrag Ihrer Schmuckurkunde und/oder die Zinsen auszahlen können, bitten wir Sie, die Schmuckurkunden und/oder den jeweiligen Zinsschein #7 bei der Zahlstelle persönlich oder postalisch einzureichen.

Unsere Zahlstelle für Ihre Einreichung:


HSV Fußball AG
HSV Service-Center
Sylvesterallee 7
22525 Hamburg

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 10:00 - 18:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 16:00 Uhr
  • Wir bitten alle Zeichner von einer Zusendung der Schmuckurkunde vor dem 29. September 2019 abzusehen. Eine Aufbewahrung durch die HSV Fußball AG ist ebenso nicht vorgesehen wie eine Auszahlung vor dem 29. September 2019.
  • Für eine postalische Einsendung der Schmuckurkunde bzw. des Zinsscheins finden Sie hier ein entsprechendes Formular, das mit der Schmuckurkunde und/oder dem Zinsschein an uns gesendet werden muss. Alle weiteren erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte den folgenden Informationen für die Schmuckurkunde bzw. die Zinsscheine.
  • Bitte beachten Sie: Das Risiko der Versendung von Schmuckurkunde(n) bzw. Zinsschein(en) liegt ausschließlich beim jeweiligen Inhaber. Die HSV Fußball AG übernimmt keinerlei Haftung für auf dem Transportweg zur oben angegebenen Adresse eintretende Verluste und/oder Beschädigungen/Zerstörungen von Schmuckurkunde(n) bzw. Zinsschein(en).
  • Wir weisen alle aktuellen Inhaber explizit daraufhin, dass eine Auszahlung respektive Ausstellung einer Steuerbescheinigung für das Jahr 2019 nur dann erfolgen kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen bis zum 13. Dezember 2019 18:00 Uhr physisch der HSV Fußball AG vorliegen. Alle zu einem späteren Zeitpunkt eingereichten Schmuckurkunden und/oder Zins-scheine ziehen eine Auszahlung und Ausstellung einer Steuerbescheinigung ab Januar 2020 nach sich.
  • Sofern Sie globalverbriefte Schuldverschreibungen in Ihrem Depot haben, läuft die Rückabwicklung genau wie die Auszahlung der Zinsen automatisiert über Ihre jeweilige Depot-Bank. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Zusammenfassung der erforderlichen Dokumente bei einer postalischen Einreichung: 

(i) Einzelverbriefte Schuldverschreibung (Schmuckurkunde) im Original,
(ii) Kopie des Personalausweises,
(iii) Formular zur Einrichung von Schmuckurkunden und Zinsscheinen,
(iv) ggf. Erklärung, dass mit der Schmuckurkunde im Zeitraum zwischen 2012 und 2019 kein Handel betrieben wurde (Erklärung zum Handel). Bitte beachten Sie hierzu den folgenden Abschnitt
Bitte beachten Sie bei der Einreichung der Schmuckurkunde Folgendes:
Auf die Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag kann bei der Rückgabe der Urkunde nur dann verzichtet werden, wenn der HSV Fußball AG die Anschaffungskosten des Inhabers vollumfänglich nachgewiesen wurden und durch die Rückgabe der Urkunde kein Veräußerungsgewinn erzielt wurde.

Nach konstruktiven Gesprächen mit der Finanzbehörde Hamburg sind daher bei der Einreichung der Schmuckurkunden zwei grundsätzliche Fälle zu unterscheiden:

  1. Der damalige Zeichner und der heutige Inhaber der einzelverbrieften Schuldverschreibung (Schmuckurkunde) sind personenidentisch:

    Nur für den Fall, dass der damalige Zeichner und heutige Inhaber der Schmuckurkunde personenidentisch sind, kann von der Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ggf. verzichtet werden. Hierfür sind allerdings, auch zur Vermeidung eines etwaigen Haftungsrisikos für die HSV Fußball AG, zwingend folgende Nachweise vom Inhaber zu erbringen:

    (i) Einzelverbriefte Schuldverschreibung (Schmuckurkunde) im Original,
    (ii) Kopie des Personalausweises und
    (iii) Erklärung, dass mit der Schmuckurkunde im Zeitraum zwischen 2012 und 2019 kein Handel betrieben wurde (Download Formular). 

    Die HSV Fußball AG weist an dieser Stelle nochmals explizit daraufhin, dass von der Besteuerung nur unter der Bedingung abgesehen werden kann, dass alle erforderlichen Unterlagen/Nachweise am Tag der Rückgabe bzw. im Rahmen der Einsendung vollständig eingereicht wurden. Sollte das nicht der Fall sein, muss die Besteuerung unter Anwendung einer Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne des § 43a Abs. 2 Satz 7 EStG (zu der Höhe des Einbehaltes siehe untenstehende Tabelle) vorgenommen werden. Aus prozessualen Gründen können keine Unterlagen im Nachhinein eingereicht werden. Der Inhaber der einzelverbrieften Schuldverschreibung hat bei Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag durch die HSV Fußball AG allerdings in jedem Fall die Möglichkeit, die Steuern im Rahmen der individuellen Einkommensteuerveranlagung erstattet zu bekommen.

  2. Der damalige Zeichner und der heutige Inhaber der einzelverbrieften Schuldverschreibung (Schmuckurkunde) sind nicht personenidentisch:

    Auf die Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag kann in diesen Fällen nicht verzichtet werden, da für die HSV Fußball AG die Anschaffungskosten des Inhabers als nicht bekannt gelten. Es kann folglich nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden, dass mit der einzelverbrieften Schuldverschreibung (Schmuckurkunde) Handel betrieben worden ist.

    Die HSV Fußball AG wird entsprechend in diesen Fällen eine Steuerbescheinigung ausstellen. Mit dieser Bescheinigung hat der Inhaber der Schmuckurkunde die Möglichkeit, die Steuern im Rahmen der individuellen Einkommensteuerveranlagung erstattet zu bekommen. Da es sich um die individuelle Steuerveranlagung handelt kann der HSV keine Garantie für die Erstattung der Steuern geben. Aus diesem Grund verweisen wir diesbezüglich auf Ihr Wohnsitzfinanzamt bzw. Ihren persönlichen Steuerberater. 
Sollten die Anschaffungskosten des heutigen Inhabers der HSV Fußball AG nicht zweifelsfrei als bekannt gelten, die o.g. Nachweise im Zeitpunkt der Einreichung der Schmuckurkunde nicht vollständig vorliegen und/oder nicht ausgeschlossen sein, dass durch die Einreichung der Schmuckurkunde ein möglicher Veräußerungsgewinn erzielt wurde, so ist die HSV Fußball AG dazu verpflichtet, einen Kapitalertragsteuereinbehalt von 25 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag) auf die Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % des Nennbetrages der einzelverbrieften Schuldverschreibung (Schmuckurkunde) vorzunehmen.

Das hat bei der jeweiligen Höhe der Schmuckurkunde folgende Auswirkungen:

Nennbetrag
Steuerpflichtiger Urkundenwert
(30 % des Nennwertes)
Abzüglich Kapitalertragsteuer (25 %) und Solidaritätszuschlag (5,5%) auf die Kapitalertragsteuer
Auszahlungsbetrag
125 EUR
37,50 EUR
9,89 EUR
115,11 EUR
404 EUR
121,20 EUR
31,97 EUR
372,03 EUR
1.887 EUR
566,10 EUR
149,31 EUR
1.737,69 EUR


Hinweise zur persönlichen Einreichung in unserer Zahlstelle:
Unabhängig von der oben vorgenommenen Unterscheidung bitten wir Sie Folgendes bei persönlicher Einreichung in unserer Zahlstelle zu beachten:
  • Wir zahlen den Auszahlungsbetrag nicht bar aus, sondern überweisen den fälligen Betrag auf ein anzugebendes Bankkonto. Führen Sie daher bitte die entsprechenden Bankverbindungsdaten mit.
  • Bitte führen Sie einen Personalausweis zur Identifizierung mit.
  • Die Schmuckurkunden werden vor Ort entwertet und müssen anschließend aus steuerrechtlichen Gründen durch den HSV aufbewahrt werden.
Einreichung des Zinsscheins #7:
  • Es wird der Zinsschein mit der Aufschrift "Zinsschein 7" ab dem 29. September 2019 fällig.
  • Bitte führen Sie einen Personalausweis zur Identifizierung mit.
  • Wir zahlen die Zinsen nicht bar aus, sondern überweisen den fälligen Betrag auf ein anzugebendes Bankkonto. Führen Sie daher bitte die entsprechenden Bankverbindungsdaten mit.
  • Wir sind verpflichtet, die Steuern bei der Auszahlung einzubehalten. Freistellungsaufträge können wir aus steuerrechtlichen Gründen nicht berücksichtigen. Eine entsprechende Steuerbescheinigung werden wir Ihnen ausstellen.
  • Die Zinsscheine werden vor Ort entwertet und müssen aus steuerrechtlichen Gründen durch den HSV aufbewahrt werden.

Falls Sie sich bei der Auszahlung vertreten lassen möchten:
Die Person, die die Schmuckurkunde bzw. den entsprechenden Zinsschein bei der Zahlstelle einreicht, hat ein Recht auf die Auszahlung des Nennbetrages und/oder der Zinsen und ist somit auch steuerpflichtig. Auf die Besteuerung im Sinne des unter o.g. Nr. 1 skizzierten Vorgehens kann nur unter vollständiger Einreichung aller Unterlagen und einer entsprechenden Vertretungsvollmacht verzichtet werden. Sollten Sie sich also vertreten lassen und dennoch wünschen, dass die Steuerbescheinigung für die Zinsauszahlung auf Sie ausgestellt wird, bitten wir Sie, die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
  • Neben der Schmuckurkunde und/oder dem Zinsschein #7 der Einzel- bzw. Schmuckurkunde muss die Person, die Sie vertreten soll, noch den eigenen Personalausweis zur Identifizierung und auch eine Kopie Ihres Personalausweisdokumentes sowie eine Vertretungsvollmacht, die von Ihnen auszustellen und zu unterschreiben ist, mit sich führen.
Fristen zur Einreichung der Schmuckurkunde und der Zinsscheine: 
Die Frist zur Vorlegung der Schmuckurkunde und der Zinsscheine beläuft sich gemäß § 8 der Anleihebedingungen auf zwei Jahre ab der jeweiligen Fälligkeit. Hier finden Sie eine Übersicht über die Fristen der noch einlösbaren Zinsscheine:
  1. Schmuckurkunde: einlösbar ab 29.09.2019 bis 29.09.2021
  2. Zinsschein #5: einlösbar bis 31.12.2019
  3. Zinsschein #6: einlösbar bis 31.12.2020
  4. Zinsschein #7: einlösbar ab 29.09.2019 bis 31.12.2021
IMPRESSUM
HSV Fußball AG
Sylvesterallee 7
22525 Hamburg

HSV Fußball AG
Sitz Hamburg, AG Hamburg, HRB 47576
Ust-IdNr. DE 118717273
Vorstand: Bernd Hoffmann (Vorsitzender),
Frank Wettstein, Jonas Boldt
Aufsichtsratsvorsitzender: Max-Arnold Köttgen
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Telefon: (+49) 40 4155-1887
E-Mail: anleihe@hsv.de
Internet: www.hsv.de
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